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   VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876   

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VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876 (https://dejure.org/2001,12715)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2001 - 3 B 96.1876 (https://dejure.org/2001,12715)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 3 B 96.1876 (https://dejure.org/2001,12715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SG § 55 Abs. 5
    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen außerdienstlichen Drogenkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    Für zusätzliche Erwägungen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist kein Raum (vgl. BVerwG vom 24.9.1992 = BVerwGE 91, 62 m.w.N.), so dass unter diesem Gesichtspunkt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O.) zur Frage der Strafbarkeit des Konsums von Cannabisprodukten nicht herangezogen werden kann.

    Entscheidend ist die Gefahr, die der Verteidigungsbereitschaft jeder einzelnen Einheit und der Bundeswehr im ganzen droht, wenn vielfach von Soldaten Rauschgift konsumiert wird (BVerwGE 91, 62/64f.).

    Dieser geht bei seinen Entscheidungen zu § 55 Abs. 5 SG in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Entscheidung vom 24.9.1992, BVerwGE 91, 62 - sie betrifft den Genuss von Haschisch oder Marihuana) davon aus, dass der Erwerb und der wiederholte Konsum von Rauschgift eine Dienstpflichtverletzung im Sinn dieser Vorschrift darstellt, wobei unerheblich ist, ob es sich um einen schweren oder leichten Fall einer Dienstpflichtverletzung handelt oder ob verschärfende oder mildernde Umstände hinzutreten.

    Auf der anderen Seite betreffen - so weit ersichtlich - die Entscheidungen des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, in denen die Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 5 SG bestätigt wurde, durchwegs Fälle, in denen ein unmittelbarer Bezug des Rauschgiftgenusses bzw. der Weitergabe von Rauschgift etc. zum Soldatendienst bestand, sei es auf einem Schulschiff der Bundeswehr (Entscheidung vom 24.9.1992 a.a.O.), sei es - zumindest auch - auf einem Truppenübungsplatz (Entscheidung vom 15.3.2000, NVwZ 2000, 1186).

    In anderen Entscheidungen (vom 24.9.1992, BVerwGE 91, 62/66, und vom 9.6.1971, BVerwGE 38, 178/184 f.) hat das Bundesverwaltungsgericht als Auslöser für die Erforderlichkeit einer besonderen (und demgemäß auch nachvollziehbar darzustellenden) Ermessensausübung das Kriterium der Besonderheiten des Falles genannt, die ihn als außergewöhnlich erscheinen lassen.

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 180.67

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Begriff der "ernstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    Dies sieht nach Einschätzung des Senats das Bundesverwaltungsgericht (in seiner Entscheidung vom 9.6.1971, BVerwGE 38, 178/184 f.) in gleicher Weise.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat (in der Entscheidung vom 9.6.1971 a.a.O.) dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis offensichtlich auch für die Behördenentscheidung nach § 55 Abs. 5 SG angenommen.

    In anderen Entscheidungen (vom 24.9.1992, BVerwGE 91, 62/66, und vom 9.6.1971, BVerwGE 38, 178/184 f.) hat das Bundesverwaltungsgericht als Auslöser für die Erforderlichkeit einer besonderen (und demgemäß auch nachvollziehbar darzustellenden) Ermessensausübung das Kriterium der Besonderheiten des Falles genannt, die ihn als außergewöhnlich erscheinen lassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 12 A 2849/96
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    Nach den Ergebnissen eines psychiatrischen Gutachtens vom 25.3.1999, welches das OVG Münster (Urteil vom 26.8.1999, Az. 12 A 2849/96 - zitiert nach juris) in dem von ihm zu entscheidenden, ebenfalls die Anwendung des § 55 Abs. 5 SG betreffenden Rechtsstreit eingeholt hat und das unter umfänglicher Auswertung der einschlägigen, auch ausländischen Fachliteratur erstellt worden ist, könne mit Sicherheit die Feststellung getroffen werden, dass bei einmaligem und geringfügigem Konsum von Cannabis Rauschzustände, Wahrnehmungsstörungen, Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit und Konzentration und/oder Willens- bzw. Antriebsschwäche nicht aufträten.

    Das Urteil des OVG Münster vom 26.8.1999 (Az.: 12 A 2849/96 - zitiert nach juris), zu dem die letztgenannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergangen ist, hat die Frage der Anwendbarkeit des § 55 Abs. 5 SG im Fall des einmaligen Haschischkonsums durch einen Soldaten außerhalb des Bereichs dienstlicher Unterkünfte oder Anlagen ausdrücklich offengelassen (wenn auch deutliche Zweifel geäußert), da im dort zu entscheidenden Fall der Konsum auf dem Dienstgelände stattgefunden hatte.

    cc) Jenseits der Frage nach Umständen und Wirkung von Rauschgiftkonsum und der Verschaffung von Konsummöglichkeiten für Dritte ist zudem unter dem Gesichtspunkt des Gehorsamsverstoßes der Umstand zu würdigen, dass das Verhalten des Klägers - sofern die entsprechenden Vorwürfe zutreffen - gegen die Dienstvorschrift ZDV 10/5 Nr. 404 verstoßen hat (vgl. dazu auch OVG Münster v. 26.8.1999 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer grundlegenden Entscheidung zur Strafbarkeit des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten, insbesondere Haschisch, vom 9. März 1994 (Az. 2 BvL 43/92 u.a. = NJW 1994, 1577 ) darauf hingewiesen, dass auch der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz fremde Rechtsgüter gefährden, so wegen der Möglichkeit einer unkontrollierten Weitergabe, ferner, weil gerade im Erwerb zum Zwecke des Eigenverbrauchs die den Handel fördernde Nachfrage nach der Droge verwirklicht wird, also unter generalpräventiven Gesichtspunkten.

    Auch der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der strafbare Besitz oder Erwerb von Cannabisprodukten für Soldaten ebenso wie deren einmaliger Genuss oder Weitergabe an Dritte wegen der erheblichen Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe stets einen Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG und damit eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit darstellt (vgl. etwa die Entscheidung vom 1.7.1997, BVerwGE 103, 148, ausdrücklich im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    c) Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O. m.w.N.; vgl. auch die Entscheidung vom 15.3.2000 NVwZ 2000, 1186) beurteilt den gesetzeswidrigen Gebrauch von Cannabisprodukten (und Entsprechendes muss auch für die Einnahme von Ecstasy gelten) durch Soldaten sehr streng.

    Auf der anderen Seite betreffen - so weit ersichtlich - die Entscheidungen des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, in denen die Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 5 SG bestätigt wurde, durchwegs Fälle, in denen ein unmittelbarer Bezug des Rauschgiftgenusses bzw. der Weitergabe von Rauschgift etc. zum Soldatendienst bestand, sei es auf einem Schulschiff der Bundeswehr (Entscheidung vom 24.9.1992 a.a.O.), sei es - zumindest auch - auf einem Truppenübungsplatz (Entscheidung vom 15.3.2000, NVwZ 2000, 1186).

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    Auch wenn man nicht mit dem Bundesgerichtshof (BGH NStZ 1996, 139/142; obiter dictum) bei Haschisch die Obergrenze einer "geringen Menge" bei einer Menge von 10 g bzw. 10 Konsumeinheiten ziehen will, sondern sie - wie etwa das Bayerische Oberste Landesgericht (NStZ 1995, 350 ) - bei etwa 6 g Haschisch sieht, würde der Kläger bei der Einnahme von unterstellten 5 Konsumeinheiten (Ecstasy und Haschisch gleichgestellt) die Bagatellgrenze nicht überschritten haben.
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    Auch wenn man nicht mit dem Bundesgerichtshof (BGH NStZ 1996, 139/142; obiter dictum) bei Haschisch die Obergrenze einer "geringen Menge" bei einer Menge von 10 g bzw. 10 Konsumeinheiten ziehen will, sondern sie - wie etwa das Bayerische Oberste Landesgericht (NStZ 1995, 350 ) - bei etwa 6 g Haschisch sieht, würde der Kläger bei der Einnahme von unterstellten 5 Konsumeinheiten (Ecstasy und Haschisch gleichgestellt) die Bagatellgrenze nicht überschritten haben.
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    Auch der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der strafbare Besitz oder Erwerb von Cannabisprodukten für Soldaten ebenso wie deren einmaliger Genuss oder Weitergabe an Dritte wegen der erheblichen Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe stets einen Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG und damit eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit darstellt (vgl. etwa die Entscheidung vom 1.7.1997, BVerwGE 103, 148, ausdrücklich im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1992 - 2 B 12123/92

    Recht der Sodaten: Entlassung nach Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
    Das OVG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 23. November 1992 (NVwZ-RR 1993, 257 ) die Anwendung des § 55 Abs. 5 SG bei - mehrfachem - Rauschgiftkonsum mit ebenfalls unmittelbarem dienstlichen Bezug, nämlich in der Unterkunft einer Kompanie, bestätigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; Bay. VGH,Urteilvom25.7.2001 - 3 B 96.1876 -, Juris; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, a.a.O., und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.
  • VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 1 S 21.2420

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Kameradschaftspflichtverletzung,

    Das bedeutet, dass für den Regelfall eine bestimmte Entscheidung vorgegeben ist, also vom Gesetz für den Regelfall nur eine bestimmte Entscheidung gewollt ist und davon nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden soll (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.6.1971 - VIII C 180.67 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 25.7.2001 - 3 B 96.1876 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn. 32 ff.; VG München, U.v. 11.2.2020 - M 21b K 19.3470 - juris Rn. 38 ff.).
  • VG München, 11.02.2020 - M 21b K 19.3470

    Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen unerlaubter Nebentätigkeit

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken (vgl. OVG NRW, B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn. 34. m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.7.2001 - 3 B 96.1876 - juris Rn. 58 ff. m.w.N.).
  • VG München, 23.10.2019 - M 21b K 18.6134

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit bei Verurteilung wegen vorsätzlicher

    Dies zu Grunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken (vgl. OVG NW, B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn. 36 m.w.N.; BayVGH, U.v. 25.7.2001 - 3 B 96.1876 - juris Rn. 58 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Sofortvollzugs der Entlassungsverfügung

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken, vgl. insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O.; dazu auch OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 25.7.2001 - 3 B 96.1876 -, Juris; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, a.a.O., und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.
  • VG Freiburg, 01.08.2023 - 3 K 1600/23

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beteiligung der

    Auch wenn das Ermessen intendiert ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25.07.2001 - 3 B 96.1876 -, juris Rn. 58; VG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2022 - 14 K 5778/21 -, juris Rn. 35; Sohm a. a. O. Rn. 64), obliegt es gleichwohl dem Dienstherrn, die Vorwürfe, die er zum Anlass der Entlassung nehmen will, zu umgrenzen.
  • VG München, 29.07.2020 - M 21b K 19.4196

    Vermittlung von Versicherungsprodukten ohne Nebentätigkeitsgenehmigung als Grund

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere Ausnahmefälle zu beschränken (vgl. etwa OVG NRW, B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn. 34; BayVGH, U.v. 25.7.2001 - 3 B 96.1876 - juris Rn. 58 ff. m.w.N.).
  • VG Regensburg, 28.06.2017 - RN 1 K 16.1581

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Einbringens rechtsextremistischer

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken (OVG NW, B.v. 20.01.2005 - 1 B 2009/04 - juris; OVG NW, U.v. 26.08.1999 - 12 A 2849/96 - juris; BayVGH, U.v. 25.07.2001 - 3 B 96.1876 - juris) und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.
  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

    Vielmehr ist die Befugnis der zuständigen Behörde, bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift von einer fristlosen Entlassung abzusehen, im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle beschränkt (vgl. zum Ganzen: OVG NW, B.v. 17.9.2008 - 1 B 670/08 - juris Rn. 51 f.; BayVGH, U.v. 25.7.2001 - 3 B 96.1876 - juris Rn. 58; VG München, U.v. 16.10.2017 - M 21 K 15.2902 - juris Rn. 58; VG Augsburg, B.v. 13.7.2015 - Au 2 S 15.435 - juris Rn. 29).
  • VG München, 06.08.2018 - M 21 S 17.5826

    Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen außerdienstlicher Straftaten

    Dies zu Grunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken (vgl. OVG NW, B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn. 36 m.w.N.; BayVGH U.v. 25.7.2001 - 3 B 96.1876 - juris Rn. 58 ff. m.w.N.).
  • VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830

    Heranziehung zu weiteren Dienstleistungen für die Bundeswehr, ernstliche

  • VG München, 16.10.2017 - M 21 K 15.2902

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Konsums eines LSD-ähnlichen "Legal

  • VG München, 28.07.2021 - M 21a K 20.3020

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit wegen versuchter gefährlicher

  • VG Stade, 16.07.2004 - 3 A 2129/02

    Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr; Privater Konsum von Marihuana;

  • VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03

    Entlassung aus der Bundeswehr; Verletzung von Dienstpflichten eines

  • VG München, 24.04.2017 - M 21 K 16.292

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen unentschuldigten Fernbleibens

  • VG Ansbach, 09.02.2011 - AN 15 K 10.01652

    Klage gegen die fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten

  • VG Oldenburg, 02.12.2004 - 6 B 4248/04

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen sexueller Nötigung

  • VG Köln, 14.04.2021 - 23 L 274/21
  • VG München, 16.03.2017 - M 21 S 16.2714

    Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit wegen

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